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Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer die
Mindesanforderungen in allen Pflichtfächern und
Wahlpflichtkursen erfüllt hat:
- Die Schüler müssen in allen Fächern
die Note 4 erreichen.
- Tritt in einem Fach die Note 5 auf, so wird der
Hauptschulabschluss dennoch erteilt.
- Tritt in zwei Fächern die Note 5 auf, so muss die
Konferenz über die Erteilung des
Hauptschulabschlusses entscheiden.
- Tritt in drei Fächern die Note 5 oder in einem Fach
die Note 6 auf, so müssen diese Noten mit mindestens
befriedigenden bzw. guten Leistungen in anderen
Fächern ausgeglichen werden. In beiden Fällen
muss die Konferenz entscheiden, ob der
Hauptschulabschluss erteilt wird.
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