Hauptschulabschluss Klasse 9

Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindesanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat:

  • Die Schüler müssen in allen Fächern die Note 4 erreichen.
  • Tritt in einem Fach die Note 5 auf, so wird der Hauptschulabschluss dennoch erteilt.
  • Tritt in zwei Fächern die Note 5 auf, so muss die Konferenz über die Erteilung des Hauptschulabschlusses entscheiden.
  • Tritt in drei Fächern die Note 5 oder in einem Fach die Note 6 auf, so müssen diese Noten mit mindestens befriedigenden bzw. guten Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. In beiden Fällen muss die Konferenz entscheiden, ob der Hauptschulabschluss erteilt wird.